Betriebsratsumlage

Um dich besser vertreten und unterstützen zu können, wurde im Kärntner Caritasverband Ende 2019 / Anfang 2020 im Rahmen von mehreren Teilversammlungen die Einhebung  einer Betriebsratsumlage mehrheitlich beschlossen.

 

Die Höhe der Betriebsratsumlage beträgt 0,5% vom Brutto-arbeitsentgelt, wobei die Sonderzahlungen ausgenommen sind. Sie wird seit März 2020 eingehoben. Die Umlage wird direkt vom Gehalt/Lohn einbehalten und wirkt sich über die Werbekosten in der Arbeitnehmer/innen-veranlagung („Sonstige Werbekosten“) steuermindernd aus.

 

Mit dem Geld sind zum Beispiel Ausflüge, Feste, Zuschüsse für die Mitgliedschaft bei Sportvereinen und Fitnessclubs, die Ausgabe von verbilligten Gutscheinen oder die Dotierung eines Sozialfonds geplant.

 

 

Wenn du einige der Maßnahmen in Anspruch nimmst, kannst du mehr herauszuholen als du eingezahlt hast!

 

Wer passt auf das Geld auf?

Der/Die Kassaverwalter/in des Betriebsrates führt den Zahlungsverkehr des Betriebsratsfonds lt. Beschlüssen durch (4-Augen-Prinzip (§ 5 BRF-VO)). Alle Ein-/Ausnahmen werden in einem Kassabuch erfasst. Kontrolliert wird dies durch eigens zu wählende, betriebsinterne Rechnungsprüfer/innen und die Revisor/inn/en der Arbeiterkammer.

 

Weitere Infos zum Thema von der AK:

https://wien.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/betriebsratsfonds/Betriebsratsumlage.html