Dienstzeugnis
Das Dienstzeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, in der Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber bestätigt werden.
Jede/r Arbeitnehmer/in hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses.
Der Arbeitgeber ist aber nicht automatisch dazu verpflichtet, ein Dienstzeugnis auszustellen. Der/Die Arbeitnehmer/in muss die Ausstellung eines Dienstzeugnisses ausdrücklich verlangen. Jede/r Arbeitnehmer/in hat auch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Ein solches Dienstzeugnis heißt Zwischenzeugnis und muss ebenfalls vom/von der Arbeitnehmer/in ausdrücklich verlangt werden.
Das Gesetz verbietet Zeugnisse, die es ArbeitnehmerInnen erschweren, einen neuen Job zu bekommen. Daher wird man in der Praxis sehr selten auf unverhüllt negative Formulierungen stoßen, wie zum Beispiel:
Die Arbeiterkammer (AK) empfiehlt daher Dienstzeugnisse immer sorgfältig zu analysieren und auf negativ gemeinte Formulierungen in positiver Verpackung zu achten.
Die oft negativ gemeinten Botschaften, welche sich hinter vermeintlich positiven Formulierungen verstecken sind oft schwer zu identifizieren.
Im Zweifelsfall sollte man sein Dienstzeugnis durch die AK überprüfen lassen!
Findet sich ein „Pferdefuß“ darin, kann man jederzeit vom Recht Gebrauch machen, ein korrekt ausgestelltes Dienstzeugnis zu verlangen – je nach Kollektivvertragsregelung auch bis zu 30 Jahre rückwirkend!
Form
Das Dienstzeugnis ist schriftlich auszustellen. Die Formulierung obliegt alleine dem Arbeitgeber. Zerrissenes oder verschmutztes Papier sowie gröbere Schreibfehler muss man aber nicht akzeptieren.
Inhalt
Gesetzlicher Inhalt des Dienstzeugnisses ist
Der Arbeitgeber bestätigt dem/der Arbeitnehmer/in damit, dass dieser von einem bestimmten Zeitpunkt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit bestimmten Aufgaben bei ihm beschäftigt war. Wichtig sind der arbeitsrechtliche Beginn und das arbeitsrechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel:
Herr Manfred Huber, geboren am 10.8.1970, war vom 1.1.2015 bis 31.5.2015 im Gasthof "Wilder Mann“ als Kellner beschäftigt.
Achtung!
Angaben und Anmerkungen, welche die Erlangung einer neuen Arbeitsstelle erschweren könnten, sind unzulässig. Dies gilt auch für Angaben über die Ursache und Art der Auflösung des
Arbeitsverhältnisses – vor allem bei einer Entlassung oder einer Arbeitgeberkündigung. Die Art der Beschäftigung muss näher ausgeführt werden, wenn dies für das Fortkommen von Bedeutung sein
kann. Es sind Tatsachen zu bestätigen, wobei besondere Arbeitsschwerpunkte und Veränderungen der Tätigkeit im Laufe des Arbeitsverhältnisses aufzuscheinen haben.
Beispiel:
Frau Ilse Huber, geboren am 10.8.1970, war vom 1.1.2001 bis 31.5.2015 als Sekretärin bei der Firma Großhandel Müller beschäftigt. Ihr Aufgabenbereich umfasste bis 31.12.2002
Schreibarbeiten und einfache administrative Tätigkeiten, ab 1.1.2003 die gesamte Korrespondenz und Terminplanung für die Geschäftsführung.
Hier kannst Du 10 Geheimcodes und deren Übersetzungen finden:
1. Schulnote 1 = Superlativ, wo immer möglich Ein uneingeschränkt positives Zeugnis spart nicht mit Superlativen: MitarbeiterInnen, die laut Dienstzeugnis „zur vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet haben, sind vom ehemaligen Dienstgeber mit der Note 1 bedacht worden. Alle anderen Formulierungen gelten bereits als Makel.
2. „Frau M. hat sich stets bemüht“ Klartext: Bemüht hat sie sich ja, aber das Ergebnis ist fraglich.
3. „Beim Projekt XY hat sich Herr S. mit ganzer Kraft eingesetzt… “ Klartext: Herr S. hat sich nur bei dem einen Projekt ins Zeug gelegt.
4. „Frau L. hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt ...“ Klartext: Der Rahmen war derartig eng, dass nur für wenige Fähigkeiten Platz war.
5. „Herr B. hat sich stets als integrative, kommunikationsstarke Persönlichkeit ins Team ein-gebracht“ Klartext: Vor lauter Plaudern ist er kaum mehr zum Arbeiten gekommen.
6. „Frau A. verfügte über Fachwissen und zeigte großes Selbstvertrauen“ Klartext: Große Klappe, wenig dahinter.
7. „Herr R. hat die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt“ Klartext: Ordnungsgemäß schon, aber sonst zeigte er nur wenig Eigeninitiative.
8. „Frau P. war stets mit Interesse und Begeisterung bei der Sache“ Klartext: Euphorie allein ist kein Erfolgsgarant.
9. „Herr Z. trug durch seine Geselligkeit zum guten Betriebsklima bei“ Klartext: Er tratscht viel.
10. „Frau K. setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein“ Klartext: Eine Mitarbeiterin, die sich nicht alles gefallen lässt.