Familienbonus

Ab 2019 gilt der Familienbonus Plus von bis zu € 1.500,- pro Jahr. Wählen kann man zwischen monatlicher und jährlicher Steuerentlastung.

 

Der Familienbonus (Familienbonus Plus) ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Einkommen- und Lohnsteuer direkt um bis zu € 1.500,- pro Kind und Jahr reduziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht jährlich ein reduzierter Familienbonus von € 500,- zu. Die Berträge werden dem Preisniveau in den jeweiligen EU-Ländern angepasst. Den Familienbonus erhält man zu lange, wie man für das Kind Familienbeihilfe bezieht. Er kann unter den Eltern aufgeteilt werden; auch bei getrennt lebenden Eltern. Der Bonus ersetzt den derzeitigen Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten, was seine Wirkung einschränkt. Geringverdienende und Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag von bis zu € 250,- pro Kind und Jahr.

 

Wahl aus zwei Varianten

Man kann den Familienbonus entweder bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2019 im Nachhinein (im Jahr 2020) geltend machen oder über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber. Möchte man vom Familienbonus "sofort" etwas haben, ist die Berücksichtigung des Steuervorteils von monatlich bis zu    € 125,- pro Kind bei der Auszahlung von Lohn oder Gehalt möglich. Dazu muss das Formular E30 (Internet, Finanzamt oder Betrieb) ausgefüllt und beim Dienstgeber bis Jahresende abgegeben werden.

 

Teilen möglich

Für die Aufteilung ist eine Frage entscheidend: Hat jemand für das Kind Anspruch auf Unterhalts-absetzbetrag? Wenn ja, dann kann der Bonus zwischen dem familienbeihilfenberechtigten und dem Unterhalt zahlenden Elternteil aufgeteilt werden. Für einen Monat, für den dieser Absetzbetrag nicht zusteht, gibt es für den Unterhaltsverpflichteten auch keinen Familienbonus. Der Bonus steht für einen solchen Monat dem familienbeihilfeberechtigten Elternteil und - falls vorhanden - dessen (Ehe-) Partner zu. Die Aufteilung des Familienbonus erfolgt jeweils im Verhältnis 100:0 oder 50:50 für jeden einzelnen Monat des Jahres. Kinderbetreuungskosten können zu einer abweichenden Aufteilung des Familienbonus führen.

 

Wann steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu?

Wenn für ein nicht haushaltszugehöriges Kind Unterhalt (Alimente) tatsächlich bezahlt wird und die Höhe des Unterhalts durch Gerichtsurteil, Vergleich oder Ähnliches schriftlich festgelegt wurde. Ohne schrifltiche Vereinbarung müssen die sog. Regelbedarfssätze eingehalten werden.

 

Für den vollen Familienbonus: Mindestens € 1.750,- brutto

Damit Du beim Familienbonus Plus die volle Ersparnis von € 125,- Euro genießen kannst, musst Du brutto € 1.750,- verdienen. Wenn du auch andere Steuerbegünstigungen hast (Pendlerpauschale oder andere Freibeträge), braucht es ein noch höheres Einkommen, um den Familienbonus voll ausschöpfen zu können.

 

Achtung bei Berechnung

Der halbe Familienbonus beträgt € 62,50 pro Monat. Wenn der Lohnsteuerabzug auf dem Lohnzettel niedriger ist, kann man den Bonus nicht mehr zur Gänze ausnützen. Daher sollte der gesamte Bonus vom anderen Elternteil geltend gemacht werden - vorausgesetzt, dass die Lohnsteuer höher ist. Verdienen beide Elternteile netto jeweils weniger als € 1.066,-, so entfällt die steuerliche Entlastung

komplett. Bei Unsicherheiten, wie sich Dein Familieneinkommen entwickeln wird, kann es besser sein, den Familienbonus erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

 

Quelle: AK tipp 04/2018