Familienzeit und Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter sowie gleichgeschlechtliche PartnerInnen unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, um sich in dieser Zeit ausschließlich der Familie widmen zu können.

Der Bonus steht wahlweise für 28-31 Tage zu und beträgt täglich € 22,60. Es darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.

Die gewünschte Dauer muss bei Antragstellung festgelegt werden und ist nicht mehr abzuändern. Ein Wermutstropfen ist, dass der Betrag für den Bonus von einem eventuellen, späteren KBG-Bezug des Vaters abgezogen wird!

Der Familienzeitbonus muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Während des Bezuges besteht eine Kranken- und Pensionsversicherung!

 

Voraussetzungen:

  • Unterbrechung der Erwerbstätigkeit;
  • Vater, Mutter und Kind müssen im gemeinsamen Haushalt in Österreich hauptgemeldet sein.
  • Der Vater muss in den letzten 6 Monaten unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt haben. Unterbrechungen bis zu insgesamt 14 Tagen sind möglich! Als Unterbrechung gilt Krankenstand nach Ende der Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers). In dieser Zeit darf auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B.: Weiterbildungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) bezogen werden.

Familienzeitbonus und KBG können von einer Person nicht gleichzeitig bezogen werden!

 

Kein Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht wenn,

  • im Anschluss an die Familienzeit die Arbeit beim selben Arbeitgeber nicht wieder angetreten wird;
  • unmittelbar im Anschluss an die Familienzeit eine Väterkarenz in Anspruch genommen wird;
  • die Freistellung kürzer als 28 oder länger als 31 Tage vereinbart wird.

Rechtsanspruch und Kündigungsschutz

Im Kollektivvertrag wurde ein Rechtsanspruch auf diese Familienzeit verankert. Voraussetzung ist, dass du als Vater deinen Wunsch, Familienzeit in Anspruch zu nehmen, drei Monate vor Antritt bekannt gibst.

Der in der Betriebsvereinbarung mögliche Papamonat – eine Sonderform eines Sabbaticals – bleibt daneben bestehen und kann mit der Familienzeit kombiniert werden.

 

Detailliertere Informationen findest Du in dieser Unterlage: