Familienzeit und Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter sowie gleichgeschlechtliche PartnerInnen unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, um sich in dieser Zeit ausschließlich der Familie widmen zu können.
Der Bonus steht wahlweise für 28-31 Tage zu und beträgt täglich € 22,60. Es darf keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.
Die gewünschte Dauer muss bei Antragstellung festgelegt werden und ist nicht mehr abzuändern. Ein Wermutstropfen ist, dass der Betrag für den Bonus von einem eventuellen, späteren KBG-Bezug des Vaters abgezogen wird!
Der Familienzeitbonus muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Während des Bezuges besteht eine Kranken- und Pensionsversicherung!
Voraussetzungen:
Familienzeitbonus und KBG können von einer Person nicht gleichzeitig bezogen werden!
Kein Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht wenn,
Rechtsanspruch und Kündigungsschutz
Im Kollektivvertrag wurde ein Rechtsanspruch auf diese Familienzeit verankert. Voraussetzung ist, dass du als Vater deinen Wunsch, Familienzeit in Anspruch zu nehmen, drei Monate vor Antritt bekannt gibst.
Der in der Betriebsvereinbarung mögliche Papamonat – eine Sonderform eines Sabbaticals – bleibt daneben bestehen und kann mit der Familienzeit kombiniert werden.
Detailliertere Informationen findest Du in dieser Unterlage: