Richtig eingestuft?

Immer wieder stellen KollegInnen die Frage, ob sie denn eigentlich richtig eingestuft wurden.

 

Eine genaue Überprüfung der Einstufung zu Beginn des Dienstverhältnisses ist sehr wichtig, da es durch falsche Einstufungen zu Einbußen beim Einkommen kommt.

 

Warum kommt es zu falschen Einstufungen?
Manchmal werden Vordienstzeiten falsch oder gar nicht berücksichtigt oder aber die Einstufung entspricht nicht der tatsächlichen Tätigkeit. Durch eine falsche Einstufung zu Beginn des Dienstverhältnisses entstehen Verluste, die sich innerhalb weniger Monate und Jahre zu riesigen Beträgen summieren können.

 

Worauf sollte man bei der Einstufung achten?
Am Besten bereits VOR Arbeitsbeginn:
Wie hoch ist das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt, welche Verwendungsgruppe entspricht meiner Anstellung?
Gibt es eine Bereitschaft zur Überbezahlung?

 

Welche Vordienstzeiten (sowohl aus unselbstständige als auch selbstständige Tätigkeiten) werden in der Caritas angerechnet?

  • bis zu 10 Jahre facheinschlägige Vordienstzeiten (bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis vor dem 1.2.2017 im Gesamtausmaß von 8 Jahren) werden voll angerechnet
  • und/oder bis zu 8 Jahre nicht facheinschlägige Vordienstzeiten werden zur Hälfte angerechnet
  • Vordienstzeiten in Form eines freien Dienstverhältnisses für die Caritas werden voll angerechnet, sofern sie facheinschlägig sind
  • Auch wenn du zuerst geringfügig beschäftigt warst und unmittelbar im Anschluss Teil- oder Vollzeit arbeitest, werden die Vordienstzeiten aus der geringfügigen Anstellung angerechnet
  • Zivildienst wird nur angerechnet, wenn er bei der Caritas geleistet wurde

Insgesamt werden allerdings nur 10 Jahre (bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis vor dem 1.2.2017 8 Jahre) berücksichtigt! Schul- und sonstige Ausbildungszeiten, sowie Präsenzdienst und Elternkarenz werden nicht angerechnet.

 

Bring deine Dienstzeugnisse (oft genügt auch ein Versicherugnsdatenauszug), Qualifikationsnachweise, Zertifikate, etc. am Beginn des Dienstverhältnisses ins Personalbüro mit, um die Vordienstzeiten belegen zu können.
Melde auch Vordienstzeiten an, wenn du keine Belege bei dir hast. Du kannst die Belege innerhalb von 2 Monaten nachreichen, damit die Vordienstzeiten rückwirkend ab Beginn des Dienstverhältnisses berücksichtigt werden. Wenn die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, dann werden sie erst ab Vorlage berücksichtigt.

 

Bei Fragen zu Einstufung könnt ihr euch jederzeit an euren Betriebsrat wenden!