Die drei Betriebsratsteams

Die Caritas Kärnten besteht aus zahlreichen Körperschaften, wobei ein Großteil der Arbeitnehmer/innen einer der drei Betriebsratskörperschaften zugeordnet ist.


Der Betriebsrat des Kärntner Caritasverbandes ist für Arbeitnehmer/innen der Zentrale, Mobile Soziale Dienst, Lebensberatung/Menschen in Krisen, Concordia, Notburgahaus, Schulen zuständig.

 

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 Der Betriebsrat des Institutes für Betreuung und Pflege ist für die Arbeitnehmer/innen, die in den neun Pflegeheimen der Caritas Kärnten angestellt sind, zuständig.

 

 

 

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 Der Betriebsrat des Teams Lebensgestaltung ist für die Arbeitnehmer/innen des Bereiches Menschen mit Behinderung der Caritas Kärnten zuständig.

 

 

 

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Zentralbetriebsrat

Der Zentralbetriebsrat setzt sich aus Mitgliedern der Betriebsräte des Kärntner Caritasverbandes, des Institutes für Betreuung und Pflege sowie des Teams Lebensgestaltung zusammen und nimmt die gemeinsamen Interessen der ArbeitnehmerInnen aller Betriebe der Caritas wahr.

 

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