Funktion des Betriebsrates
Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt. Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der sie unmittelbar berührenden betrieblichen Ordnung, bei der Qualität der Arbeitsplätze, beim Gesundheitsschutz und in vielen weiteren Fällen.
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Solidarinteressen der Arbeitnehmer. Zu diesen Solidarinteressen zählt aber auch der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde.
Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer die zentrale Aufgabe. In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung. Die Betriebsratskörperschaft soll bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben mit dem ÖGB bzw. der Fachgewerkschaft, die den Kollektivvertrag abschließt, sowie der Arbeiterkammer zusammenarbeiten.