Was ist der Betriebsrat?

Die eigenen Interessen kann man als Arbeitnehmer/in alleine oft nur schwer durchsetzen bzw. weiß man oft auch nicht ausreichend über arbeitsrechtliche Regelungen Bescheid.

 

Hier greift der Betriebsrat ein, informiert und hilft dir zu deinem Recht zu kommen.

 

Betriebsrät/innen werden alle fünf Jahre bei den Betriebsratswahlen von den Mitarbeiter/innen gewählt. Sie üben die Betriebsratstätigkeit neben ihren beruflichen Aufgaben im Betrieb aus. Durch die Größe der Caritas Kärnten gibt es bei uns auch freigestellte BetriebsrätInnen, die ganz oder teilweise für die Betriebsratsarbeit freigestellt sind.

 

Die Betriebsrät/innen treten im Betrieb für die Rechte der Mitarbeiter/innen ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft GPA-djp verhandeln sie mit den DienstgebervertreterInnen den Kollektivvertrag, sie schließen Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung ab, organisieren Aktionen und unterstützen die Mitarbeiter/innen bei ihren Anliegen.

 

Die Betriebsrät/innen haben immer ein offenes Ohr für Probleme, Wünsche, Anregungen und Kritik und können jederzeit kontaktiert werden – nicht nur in Konfliktsituationen, am besten bereits bevor Konflikte entstehen:

  • Wir vermitteln in deinem Auftrag und erarbeiten konstruktive Lösungen deiner Anliegen.
  • Bei Fragestellungen zu sozial– und arbeitsrechtlichen Themen, verstehen wir uns als Anlaufstelle für die Mitarbeiter/innen

Der Betriebsrat berät und unterstützt

  • in arbeitsrechtlichen Fragen
  • in sozialrechtlichen Fragen
  • bei Fragen zum Kollektivvertrag und zur Betriebsvereinbarung
  • bei Konflikten, Mobbing und Burnout