Überwachung der Rechtsvorschriften
Der Betriebsrat hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung der für die Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Er ist insbesondere befugt, in die vom Betrieb geführten Aufzeichnungen über die Bezüge der ArbeitnehmerInnen Einsicht zu nehmen.
Der Betriebsrat hat weiters die Einhaltung der für den Betrieb geltenden Kollektivverträge, der Betriebsvereinbarungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Vereinbarungen zu überwachen. Dies gilt auch für die Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz, die Sozialversicherung und – wo vorhanden – die betriebliche Altersvorsorge. Bei Betriebsbesichtigungen im Zuge behördlicher Verfahren, die die Interessen der Belegschaft tangieren, ist der Betriebsrat beizuziehen.
Der Betriebsrat hat außerdem das Recht, in allen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, beim Betriebsinhaber und falls nötig bei den zuständigen Stellen außerhalb des Betriebes entsprechende Maßnahmen zu beantragen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.
Wichtig!
Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, den Betriebsrat in allen Angelegenheiten anzuhören, die die Interessen der Arbeitnehmerschaft betreffen.